Klasse-D

Klasse D

Klasse D // DE D1 D1E

Hier sollte eine Kleinigkeit über unser Team stehen!

KLASSE-D // FAHRSCHULEN SZYMANSKI

Fahrzeugart // Große Busse

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – die
zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt
und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen
mitgeführt werden.

Mindestalter: 24 Jahre
23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation
(umfangreiche Prüfung bei der IHK) oder nach
beschleunigter Grundqualifikation (dann auf
Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt)
20 Jahre während oder nach Abschluss der
Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder
Fachkraft im Fahrbetrieb
18 Jahre während oder nach Abschluss der
Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft
im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer
Linienlänge beschränkt
18 Jahre während oder nach Abschluss der
Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft
im Fahrbetrieb ohne Fahrgäste.

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: D1
Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

Fahrzeugart // Große Busse mit Anhänger über 750 kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750
kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter: 24 Jahre – Ausnahmen siehe Klasse D
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse D
Beinhaltet Klasse: D1E, BE; C1E bei Besitz von C1
Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

Fahrzeugart // Kleine Busse

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – die
zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen außer dem
Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen
mitgeführt werden.

Mindestalter: 21, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach
vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer
Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit
mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B
besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in
Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im
Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: keine
Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

Fahrzeugart // Kleine Busse mit Anhänger über 750 kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als
750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination
darf nicht mehr als 12.000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen
befördert werden.

Mindestalter: 21 Jahre – Ausnahmen siehe Klasse D1
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse D1
Beinhaltet Klasse: BE; C1E bei Besitz von C1
Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

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