Klasse-A

Klasse A

Klasse A // A1 A2 AM

Hier sollte eine Kleinigkeit über unser Team stehen!

KLASSE-A // FAHRSCHULEN SZYMANSKI

Fahrzeugart // Schwere Krafträder

„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von
mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45
km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Mindestalter: 24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-KursKlasse A1
Fahrzeugart Leichtkrafträder


Fahrzeugart // Leichtkrafträder

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als
125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung
zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Fahrzeugart // Mittelschwere Krafträder

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50
cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

Mindestalter: 18
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A1, AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

  • leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2
    Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und
    des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung
    von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:
    • Hubraum max. 50 cm³
    • bbH max. 45 km/h
    • Leistung max. 4 kW
  • dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b
    der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
    vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zweioder
    dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:
    • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
    • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
    • bbH max. 45 km/h
    • Leistung max. 4 kW
    • Leermasse max. 270 kg
    • nicht mehr als 2 Sitzplätze
  • leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2
    Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und
    des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung
    von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:
    • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
    • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
    • bbH max. 45 km/h
    • Leermasse max. 425 kg
    • nicht mehr als 2 Sitzplätze
    • Leistung max. 6 kW
    • Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads
  • Mindestalter: 16
    Mindestalter: 15 (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen,
    Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Hessen, Saarland)
    Geltungsdauer: ohne Befristung
    Vorbesitz erforderlich: NEIN
    Beinhaltet Klasse: keine
    Sehvermögen: Sehtest
    Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
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