Klasse-B

Klasse B

Klasse B // BE B96 B196

Hier sollte eine Kleinigkeit über unser Team stehen!

KLASSE-B // FAHRSCHULEN SZYMANSKI

Fahrzeugart // Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung
von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut
sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
– die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
– die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.


Mindestalter: 18
beim Begleiteten Fahren 17
bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nachvorheriger
erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: AM, L
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Fahrzeugart // Pkw oder leichter Lkw und Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer
zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.

Mindestalter: 18
beim Begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: keine
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Erlaubte Fahrzeuge 

Kombinationen aus Pkw (Fahrzeug der Klasse B) und Anhänger mit zGM über 750 kg, bei welchen die zGM der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg beträgt. Die Eintragung der Schlüsselziffer 96 erfolgt nach Ablegen einer Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung.

18 Jahre (17 Jahre: Begleitetes Fahren)

Fahrzeugart // Leichtkrafträder

Mindestalter: 25
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: mind. 5-jährigen Vorbesitz der Klasse B

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